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Ihre Vorteile mit der Gästekarte

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... mit Bus und Bahn Kostenlos unterwegs zu den schönsten Bergen, Seen, Schlössern und vielen weiteren Ausflugszielen.
Gäste im Haus-Alpenstrasse.de erhalten die Gästekarte der Gemeinde Halblech kostenfrei ...
Bitte vor Abreise beim Vermieter abgeben - Vielen Dank

Kostenlos mit der Gästekarte:

  • Freie Fahrt mit den Linienbussen und der Bundesbahn im südlichen Teil des Landkreises Ostallgäu und z. B. nach Kaufbeuren, Kempten sowie mit den Linienbussen in Oberbayern (Nur mit der freigeschalteten elektronischen Gästekarte "Halblech-Card" möglich). Das Fahrplanheft ist in der Gästeinformation und beim Vermieter erhältlich oder Sie können den Plan hier im Internet ansehen: FahrPlanHeft als PDF

  • Ab sofort können die Gäste unseres Ortes das komplette ÖPNV-Streckennetz des Regionalverkehrs Oberbayern (RVO) kostenlos nutzen (FahrPlan). Was brauchen Sie dazu? Nur Ihre freigeschaltete elektronische Gästekarte. Damit sind nun auch Tagesausflüge nach Oberammergau oder Garmisch-Partenkirchen mit dem Bus kostenlos. Mit einem Klick auf den nachfolgenden Link können Sie sich Vorschläge mit den aktuellen Fahrzeiten ansehen.

  • Ein Tag freier Eintritt im Alpenfreibad Trauchgau bei einem Mindestaufenthalt von 4 Übernachtungen (nur für die Gäste der Gemeinde Halblech) - Das Freibad ist in der Regel von Ende Mai bis Anfang September geöffnet

  • Bücherei in Trauchgau: Verleih von Büchern, Hörbüchern und Spielen

  • Winterwander- und Loipenkarte Ostallgäu

  • Nordic-Walking-Karte Ostallgäu

  • Ortsplan Halblech

  • Viele Veranstaltungen in der Gemeinde Halblech und der Region z. B. Wanderführungen, Auftritte der Alphornbläser etc.

  • Ehrungen und Präsente bei jedem 5. Aufenthalt ab 4 Nächten (Für die Ehrung benötigen wir eine Einwilligungserklärung der Gäste)

  • Besuch des Walderlebniszentrums Ziegelwies in Füssen (Der Baumkronenweg ist für Erwachsene kostenpflichtig)

Ermäßigungen erhalten Sie:

Für Personen, die eine Behinderung von 80 v.H. und mehr durch Behindertenausweis nachweisen können, wird der Kurbeitrag um 50 v.H. ermäßigt. Ist entsprechend dem Schwerbehindertenausweis für den Behinderten eine Begleitperson erforderlich (im Schwerbehindertenausweis ein „B“ für Begleitung eingetragen), wird diese vom Kurbeitrag befreit.

Alle die sich zu Erholungszwecken im Gebiet der Gemeinde Halblech aufhalten, ohne dort ihren Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechts haben, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und im welchem Umfang Einrichtungen, die Erholungszwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.

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Private FeWo-Vermietung


Ansprechpartner: Axel Döring
Leitenweg 3 in 87642 Buching
Telefon: +49 8368 9146857
eMail: Vermieter@Haus-Alpenstrasse.de


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